Aufsichtsvollmacht


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Wenn wir abends Weg gehen, dürfen Minderjährige nur unter Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten mit dem Bus mitfahren. Falls die Erziehungsberechtigten nicht an der Ausfahrt teilnehmen gibt es noch die Möglichkeit mittels einer Vollmacht die Erziehungsberechtigung auf eine volljährige Begleitperson zu übertragen.
 
Dies ist mit dem von uns erstellten Formular „Vollmacht zur Übertragung der Erziehungsberechtigung“ möglich, welches Ihr hier herunterladen könnt. >>> FORMULAR

Bringt das komplett und korrekt ausgefüllte Formular zum Buseinstieg mit. Vergesst nicht dem Formular eine Kopie des Personalausweises eines Personensorgeberechtigten beizufügen. Der Minderjährige hat genauso wie die volljährige Begleitperson seinen Personalausweis mit sich zu führen.

Beachtet bitte, dass wir Minderjährige zu Abendveranstaltungen nur noch in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten oder einer Begleitperson (mit Formular) mitnehmen können.